| Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle Von 15. Oktober bis 31. März ist in den meisten Ortschaften das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle erlaubt. Zum Schutz der Umwelt und auch auf Rücksicht gegenüber den Nachbarn sind dabei folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten: Verbrannt werden darf nur, wenn unter anderem• keine Inversionswetterlagen (Smog, Nebel) vorliegen • kein starker Wind herrscht • die pflanzlichen Gartenabfälle trocken sind • Mindestabstände zu Gebäuden und Wäldern eingehalten werden • kein Laub mit verbrannt wird. Unmittelbar vor dem Verbrennen sind die pflanzlichen Gartenabfälle umzuschichten. Beim Umschichten bzw. Aufhäufen der zu verbrennenden pflanzlichen Gartenabfälle ist auf schutzsuchende Tiere zu achten. Es ist zu sichern, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden. Gemäß § 2 der Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg gelten für die Ortschaften der Stadt Oranienbaum-Wörlitz folgende Verbrennungszeiten: Oranienbaum, Brandhorst, Gohrau, Goltewitz, Griesen, Horstdorf, Kakau, Rehsen, Riesigk und Vockerodevom 15. Oktober bis zum 31. März Montags bis Freitags von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr
Wörlitz
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Impressum: Stadt Oranienbaum-Wörlitz Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz Tel.: 034904/403-0; Fax: 034904/403-33, Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de Stand: 28.01.2012
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