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17.01.2019

Die Friedhofsverwaltung informiert

Aufforderung zum Einkürzen /Entfernen von Gehölzen an und auf den Grabstellen der Friedhöfe Oranienbaum, Wörlitz, Kakau, Griesen, Riesigk und Gohrau


Gemäß § 21 Abs. 4 unserer zurzeit gültigen Friedhofssatzung ist die Bepflanzung mit großwüchsigen Laub- und Nadelgehölzen nicht gestattet. Sträucher und Hecken dürfen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten.

Die Nutzungsberechtigen von Grabstellen werden gebeten Bäume, Sträucher und Hecken auf und an ihren Grabstellen auf eine Höhe von 1,40 m zu kürzen oder zu entfernen.

Gehölze, die durch ihre Breite Wege bzw. Nachbargräber beeinträchtigen, sind ebenfalls einzukürzen.

Diese Maßnahmen müssen bis spätestens 28. Februar 2019 durch die Nutzungsberechtigen abgeschlossen sein.

 

Stadt Oranienbaum-Wörlitz

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